Beschreibung
Produktinformationen „ST Tieferlegungsfedern passend für Honda Civic IX (FK) 02/2012-07/2017“
Verwendungsliste:
Automarke: HONDA
Modell: CIVIC IX (FK)
Baujahr: ab 02/2012 bis 07/2017
Hinweis: Bei Fahrzeugen mit werkseitiger Tieferlegung reduziert sich die angegebene Tieferlegungsrate um das Maß der werkseitigen Tieferlegung.
Beschreibung:
Die ST Tieferlegungs Sportfedern passend für Honda Civic IX (FK) 02/2012-07/2017 bieten eine deutliche Steigerung von Fahrdynamik und Optik. Entwickelt von ST suspensions, zählen diese Federn zu den vielseitigsten ihrer Art im Markt. Durch die präzise Abstimmung auf das Serienfahrwerk profitieren Sie von besserer Straßenlage, höherer Kurvengeschwindigkeit und einem spürbar agileren Fahrverhalten.
Gefertigt aus hochwertigem Chrom-Silizium-Stahl und mehrfach vergütet, überzeugen die Sportfedern durch erstklassige Haltbarkeit. Eine finale Epoxid-Beschichtung schützt zuverlässig vor Korrosion und äußeren Witterungseinflüssen. Die Federsätze ermöglichen je nach Fahrzeugmodell eine Tieferlegung von etwa 30 mm an der Vorderachse und 30 mm an der Hinterachse, wodurch der Fahrzeugschwerpunkt spürbar gesenkt wird. Das Ergebnis ist ein sattes Fahrgefühl mit reduziertem Wankverhalten in Kurven und stabilerem Geradeauslauf.
Die Federraten der ST suspensions Sportfedern sind exakt auf die Seriendämpfer abgestimmt, wodurch sie das Fahrverhalten ohne Komfortverlust verbessern. Durch diese perfekte Balance zwischen Federrate, Achslast und Tieferlegungsniveau genießen Sie ein präzises und sportliches Fahrgefühl.
Alle ST Sportfedern werden mit einem geprüften Teilegutachten (§19.3) ausgeliefert und sind somit für den legalen Straßeneinsatz geeignet.
- Sportliche Tieferlegung um ca. 30 mm an Vorder- und Hinterachse
- Hochfester Chrom-Silizium-Stahl mit Epoxid-Beschichtung
- Perfekt abgestimmte Federraten für Seriendämpfer
- Improved Fahrverhalten und gesteigerte Kurvengeschwindigkeit
- Inklusive Teilegutachten (§19.3) für einfache Eintragung
Lieferumfang:
- Set Vorder- und Hinterachse (4 Stück)
- Teilegutachten (§19.3)




