Beschreibung
Produktinformationen „MTS Technik Sportfahrwerk passend für Volkswagen Passat B5 FL Sedan Typ 3B3 ab 2000 bis 2005“
Verwendungsliste:
Volkswagen Passat B5 FL Sedan Typ (3B3) ab 2000 bis 2005
Motorisierungen: 1.6 / 1.8 / 2.0 (Schaltgetriebe)
Tieferlegung VA: 30 mm
Tieferlegung HA: 30 mm
Gutachten: §19.3 Teilegutachten
Hinweis: Bei zusätzlicher, nicht standardmäßiger Ausstattung (z. B. Anhängerkupplung oder Flüssiggasanlage) kann die tatsächliche Tieferlegung abweichen.
Beschreibung:
Das MTS Technik Sportfahrwerk passend für Volkswagen Passat B5 FL Sedan Typ 3B3 ab Baujahr 2000 bis 2005 bietet eine ideale Kombination aus sportlicher Optik, verbessertem Fahrverhalten und hohem Fahrkomfort. Durch den Einsatz verkürzter Stoßdämpfer in Verbindung mit präzise abgestimmten Tieferlegungsfedern wird die Fahrzeugneigung bei starkem Bremsen, Beschleunigen oder in schnellen Kurven effektiv reduziert. Das Ergebnis ist eine deutlich gesteigerte Fahrstabilität und somit ein Plus an Fahrsicherheit.
Die innovative Zweirohr-Technologie gewährleistet eine konstante Dämpfungsleistung, während die gasunterstützte Konstruktion den unerwünschten Schaumeffekt eliminiert. Hochwertige Materialien sorgen für Langlebigkeit und Korrosionsbeständigkeit, selbst unter anspruchsvollen Bedingungen. Dank der gleichmäßigen Tieferlegung an Vorder- und Hinterachse profitieren Sie von einem sportlich-dynamischen Auftritt ohne Komforteinbußen. Mit den Eibach-Gewindefedern als Bestandteil des Systems erhalten Sie ein Produkt mit maximaler Qualität zum attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis.
- Verbessertes Fahrverhalten und sportliche Optik durch gleichmäßige Tieferlegung
- Erhöhte Stabilität und Fahrsicherheit bei dynamischer Fahrweise
- Zweirohr-Technologie für gleichbleibende Dämpfungsleistung
- Hochwertige Materialien mit hoher Korrosionsbeständigkeit
- Mit Eibach-FedernTop-Performance zum attraktiven Preis
Lieferumfang:
- 1x Satz MTS Technik Sportstoßdämpfer (Vorder- und Hinterachse)
- 1x Satz MTS Technik Tieferlegungsfedern
- Montageanleitung
- §19.3 Teilegutachten




